Jährliches Dokument
Jährliches Dokument nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) 23.05.2008. Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) müssen börsennotierte Unternehmen einmal jährlich dem Publikum ein Dokument mit den Informationen zur Verfügung stellen, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten aufgrund bestimmter gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publlikum zur Verfügung gestellt hat. Im Geschäftsjahr 2007 sowie seither nach dessen Abschluss hat die Pongs & Zahn Aktiengesellschaft folgende Informationen veröffentlicht:
Ad-hoc-Mitteilungen (§ 15 WpHG)
Director´s Dealings-Mitteilungen (§ 15a WpHG) Mitteilungen nach Wertpapierhandelsgesetz über Beteiligungen an der Pongs & Zahn AG (§ 25 WpHG, § 26 WpHG) Geschäftsberichte der Pongs & Zahn Aktiengesellschaft Jahresabschlüsse der Pongs & Zahn Aktiengesellschaft und des Konzerns Zwischenberichte des Pongs & Zahn Konzerns Einladungen zu Hauptversammlungen Dividendenbekanntmachungen
Finanzkalender
|
|
|